DESINFEKTION vs. STERILISATION


Desinfektion

Unter Desinfektion versteht man eine Keimreduktion bzw. eine irreversible (nicht umkehrbare) Keimschädigung.

 

Diese Maßnahme umfasst sowohl die eigene Körperhygiene als auch die zu behandelnde Person, die Arbeitsflächen, Instrumente, Textilien, Praxiswäsche, Räumlichkeiten des Institutes sowie die Abfälle. Man unterscheidet zwischen physikalischen (thermische- und UV-Desinfektion) und chemischen (Alkohole, Aldehyde, Peroxid-Verbindungen) Verfahrensweisen.

 

Desinfektionsmittel können viruzid, bakterizid oder antibakteriell sowie fungizid oder antimykotisch wirken. Mittel, die zur Anwendung am menschlichen Körper dienen unterliegen dem Arzneimittelgesetz. Alle Mittel für Geräte, Instrumente usw. unterliegen dem Medizinproduktegesetz. Alle anderen Präparate (für Flächen, Wäsche usw.) unterliegen dem Biozidgesetz und somit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Genaue Auskünfte über empfohlene Desinfektionsmittel und Verfahren finden Sie hier:

www.vah-online.de
www.rki.de

Sterilisation

Sterilisation bedeutet Abtöten oder Entfernung aller lebensfähigen Organismen und Keime.

 

Für Geräte und Instrumente relevant. Man arbeitet wahlweise mit Heißluft (thermisch), mit Wasserdampf im Autoklaven, mit Strahlen (ionisierend oder radioaktiv). Hier müssen entsprechende Strahlenschutzmaßnahmen eingehalten werden.

 

Bei der chemischen Sterilisation erfolgt die Abtötung der Keime mittels biozid (lebensabtötend) wirkendem Gas. In entsprechenden Listen, die durch Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes entstanden sind, ist nachzuweisen und zu protokollieren, ob der verwendete Sterilisator die vorgegebenen Parameter einhält und ob auch die Aufbewahrung der Instrumente den Vorgaben entspricht.

 

Über Sichtprüfung (technische Unversehrtheit), Chargenfreigabe (mittels Indikatoren) folgt die die Freigabe des Sterilgutes.